Herrmann & Mey RechtsanwälteWirtschafts- und Allgemeinkanzlei in Freising und Hallbergmoos

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    Philosophie und Konzeption

    Die letzten Jahre waren von umwälzenden Veränderungen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft gekennzeichnet. Beispielhaft erwähnt seien die Neuorientierung in West und Ost, die Erweiterung und Integration der Europäischen Union, der atemberaubende Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die überfällig gewordene kritische Überprüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.

    Diese tiefgreifenden Veränderungen verstehen wir als besondere Herausforderungen an die Rechtsberatung sowohl im nationalen wie auch im internationalen Umfeld. Selten schien es wichtiger, Brücken zu schlagen, Trennendes zu überwinden und neue Wege zu gehen.

    Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel führt gerade im Bereich mittelständischer Unternehmen zu großem Beratungsbedarf. Die generationsbedingte Unternehmensnachfolgeproblematik, aber auch gesteigerte Anforderungen an die innere Organisation von mittelständischen Unternehmen durch die Vorgaben der finanzierenden Banken erfordert kompetente rechtliche wie steuerliche Begleitung der Unternehmer und Unternehmen.

    Außerdem macht die Globalisierung auch vor kleineren und mittleren mittelständischen Unternehmen nicht halt. Moderne Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsformen müssen entwickelt und grenzüberschreitend rechtlich wie steuerlich betreut werden.

    Mit Leidenschaft und Augenmaß

    Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, juristisches Fachwissen, Erfahrung und Kreativität mit den wirklichen Bedürfnissen unserer Mandanten zu verbinden. Deren Probleme machen wir uns zu eigen und lösen sie engagiert, qualifiziert und zielstrebig. Recht mit wirtschaftlichem Verständnis anzuwenden, ist stets das oberste Prinzip unserer Arbeit. Mit dieser Einstellung gehen wir die Ad-hoc-Herausforderungen des Tagesgeschäftes ebenso an wie umfassende strategische Planungen.

    Unsere Mandanten professionell, zukunftsorientiert, fachübergreifend und gleichzeitig mit Freude am Beruf bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen, ist unsere Berufung. Bei aller Professionalität ist die wichtigste Voraussetzung dabei das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen den Mandanten und dem sie betreuenden Anwalt.

    Wir begleiten eigentümergeprägte, mittelständische Unternehmen gesellschaftsrechtlich (Gründung, Umwandlung, Verkauf, Kapitalmaßnahmen), handelsrechtlich (Vertriebs-, Kooperations- und Franchiseverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) und arbeitsrechtlich (Erstellung von Vorstands-, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen, gerichtliche Vertretung der Unternehmen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten).

    Wir unterstützen auch die Eigentümer selbst, insbesondere in Fragen der Unternehmensnachfolge, des Erb- und Familienrechts (Testamentsgestaltung, Erb- und Eheverträge, Ehescheidungen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen), aber auch in Fragen der Managerhaftung und bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

    Gerne vertreten wir Sie auch bei “normalen rechtlichen Problemen” des Alltags wie dem Miet- oder Straßenverkehrsrecht. Aufgrund unserer ausgewiesenen langjährigen arbeitsrechtlichen Erfahrungen vertreten wir auch Arbeitnehmer in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Wir sind der Ansicht, dass eine reine Spezialisierung auf die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite betriebsblind machen kann. Gerade im Arbeitsrecht geht es sehr häufig um den Ausgleich beidseitig berechtigter Interessen, so dass die Erfahrungen “auf beiden Seiten des Tisches” helfen, zu dann auch wirtschaftlich sachgerechten Lösungen zu finden.