Altersgrenze für Lufthansa-Piloten verstößt gegen EU-Recht
Nach dem noch geltenden Tarifvertrag für die Cockpitbesatzungen müssen Lufthansa-Piloten mit Vollendung des 60. Lebensjahres zwangsweise ausscheiden.
Gegen diese Regelung haben wir vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main geklagt - mit dem Argument, dass die Regelung gegen das AGG und damit Europarecht verstößt und dass die Tarifvertragsparteien nicht für die Einhaltung von Sicherheitsstandarts im deutschen und internationalen Luftraum zuständig sind, sondern dies allenfalls Sache des Gesetzgebers wäre.
Genau dieser Argumentation ist der EuGH nunmehr gefolgt (AZ: C-447/09).
Die Entscheidung stellt eine schwere Niederlage weniger für die Lufthansa selbst, die letztlich durchaus ein Interesse an der Weiterbeschäftigung der überwiegend hochbezahlten Piloten hätte, als vielmehr für die Vereinigung Cockpit (VC) dar, die in teils ideologisch verbohrter Weise bisher jede Anpassung der Regelungen an die gestiegene Lebensalterszeit generell und insbesondere auch geltende internationale Regelungen strikt blockiert.
Finden Sie den Text der Entscheidung hier:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=109381&mode=req&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=1101129
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