Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder Sie sind nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahren im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?
Im Bereich Forderungsinkasso bieten wir eine echte Alternative zu den Inkassobüros - bei uns sind Sie gleich an der richigen Stelle, wenn es um die Durchsetzung und gerichtliche Geltendmachung der Forderung geht. Anders als Inkassobüros begleiten wir Sie - sofern gewünscht - von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Inkassobüros dürfen nur außergerichtlich tätig werden, sobald die gerichtlichen Geltendmachung (Mahnbescheid oder Klage) ansteht muss das Verfahren ohnehin an einen Anwalt weitergegeben werden.
Sprechen Sie mit uns - mit vielen unserer Mandanten haben wir, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse und den Umfang und die Anzahl der Forderungsangelegenheiten - wirtschaftlich sinnvolle Sondervereinbarungen, die Ihnen auch den Einzug kleinerer Forderungsbeträge ermöglicht. Fast nichts ist schlimmer als wenn sich herumspricht: "Der XY macht unter einem Rechnungsbetrag von 100,00 Euro sowieso nichts...".