Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Wir sind froh, dass mit Frau Rechtsanwältin Wollstadt eine ausgewiesene Spezialistin für Erbrecht in unserer Kanzlei tätig ist - Frau Rechtsanwältin Wollstadt führt seit 2008 auch den Titel "Fachanwältin für Erbrecht", eine Bezeichnung, die die Rechtsanwaltskammer verleiht und die die Garantie bietet, dass Sie sich in die vertrauensvollen Hände eines wirklichen Spezialisten begeben.

Unsere Leistung

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene und ausgewiesene Erbrechtskanzlei dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.

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