Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Insbesondere Beratung bei der Gründung, Umwandlung sowie beim Kauf und Verkauf, bei Kooperationen und bei der Sanierung von Unternehmen (Gesellschaftsverträge, Joint-Venture-Verträge, M&A, Due Diligences)

Strukturierung und vertragliche Gestaltung bei Projektentwicklungen

Erb- und nachfolgerechtliche Beratung (Unternehmertestament, Ehe- und Erbverträge)

Betreuung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern

Managerhaftung

Familiengesellschaften und Stiftungen

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auf allen diesen Gebieten auch vor Gericht.


Ansprechpartner:

Dr. Florian Herrmann*
Dr. Marcus Mey

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