Handelsrecht

Wir beraten als "Full-Service-Provider" eine ganze Reihe von Familienunternehmen und Personengesellschaften.

Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren eine Spezialisierung auf das Recht der Handelsvertreter entwickelt. Die Durchsetzung - und vorherige Berechnung - eines Handelsvertreterausgleichanspruchs (§ 89b HGB) ist kompliziert und aufwändig. Hier braucht es tatsächlich Know-How und Erfahrung. Unsere Erfahrung können wir an einer Reihe von größeren Verfahren in den letzten Jahren unter Beweis stellen - sprechen Sie uns an, in einem persönlichen Gespräch werden wir relativ schnell die Chancen, Risiken und nicht zuletzt Kosten eines solchen Tätigwerdens klären können.

Zum Handelsrecht gehört auch das Transport- und Speditionsrecht. Auch in diesem Bereich sind wir regelmäßig für mittelständliche Transport- und Logistikdienstleister tätig - von Fragen zu den ADSp über Fragen zu den INCOTERMS bis hin zur Abwicklung von Transportschäden.

Herrmann & Mey Rechtsanwälte

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