Vergütung

Vergütung

Opalenburg Safeinvest
Opalenburg Safeinvest

Sind Anwälte teuer?

Anders gefragt: Warum brauchen Sie einen Anwalt? Wann gehen Sie zum Anwalt?

Wenn Sie ein Problem haben, das Sie alleine nicht lösen können. Sie möchten Hilfe, Sie möchten einen Ansprechpartner, der Ihnen möglichst schnell und effektiv bei der Lösung Ihres rechtlichen Problems hilft. Aber Kosten? Kosten darf er nichts? Gehen Sie zum Arzt und gehen davon aus, dass der Arzt umsonst arbeitet? Kaum. Als Privatpatient sehen Sie die Kosten der Leistung aus der Rechnung, als Kassenpatient berechnet der Arzt an die Krankenkasse direkt.

Ähnlich läuft es bei uns. Sind Sie rechtsschutzversichert und tritt die Rechtsschutzversicherung ein rechnen wir ohne weitere Kosten für Sie direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. Sind Sie nicht rechtsschutzversichert oder ist Ihr rechtliches Problem nicht von der Rechtsschutzversicherung umfasst bekommen Sie von uns direkt eine Rechnung - wenn die Kosten nicht von der Gegenseite übernommen werden.

Sind die Kosten zu hoch? Das kommt für Sie sehr wahrscheinlich zunächst darauf an, wie Sie selbst Ihr Problem sehen und was Sie zunächst für sich bereit sind, für die Lösung zu investieren.

Wir reden mit Ihnen zu Beginn über die Kosten, wir sagen Ihnen klar, welches Kostenrisiko auf Sie zukommt. Und: Wir sind nicht dogmatisch, Sie können mit uns über alles reden, auch über die Kosten. Umsonst arbeiten dürfen und werden wir allerdings nicht. Wir sind überzeugt, dass wir unsere Rechtsgebiete beherrschen, und wir sind überzeugt, dass wir jederzeit versuchen werden, Ihnen bestmöglich zu helfen. Und wir sind überzeugt, dass diese Leistung ihren Preis hat und auch ihren Preis wert ist.

Insofern: Basis der anwaltlichen Vergütung ist das sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Durch das RVG ist die anwaltliche Tätigkeit in verschiedene Phasen eines Mandates untergliedert; je mehr einzelne Abschnitte der Anwalt bearbeitet desto höher fallen die Gebühren aus. Und: Je höher der Wert ist, um den es geht, desto höher grundsätzlich die Kosten, wobei sich diese nicht linear zum Streitwert entwickeln sondern in einer sich "abflachenden Kurve".

Bei außergerichtlichem Tätigkwerden, einer reinen Beratung oder dem Entwurf eines Vertrages oder ähnlichen Tätigkeiten vereinbaren wir entweder ein Stundenhonorar oder eine Pauschale. Auch hier ist es allerdings möglich, auf der Basis des Gegenstandswertes und dem RVG abzurechnen.

Reden wir auch darüber, an der Frage der Kosten darf ein Mandat nicht scheitern.

Herrmann & Mey Rechtsanwälte

www.herrmann-mey.de

Kanzlei Freising

Obere Hauptstraße 52
85354 Freising
Tel: 08161 53 86 90
Fax: 08161 53 86 99

E-Mail

fs@herrmann-mey.de

Öffnungszeiten (telefonische Erreichbarkeit)

Montag bis Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 bis 13.30 Uhr

Besprechungstermine nach Vereinbarung (persönlich/telefonisch/online)

Kanzlei Hallbergmoos

Airport Business Center (ABC)
Am Söldnermoos 17
85399 Hallbergmoos
(unselbständige Zweigstelle)
Tel: 0811 998845 0
Fax: 0811 998845 25

E-Mail

hbm@herrmann-mey.de

Kontakformular

Wir sind Mitglied bei:

Aktive City Freising e.V. (www.ac-fs.de)

Kontakt Datenschutz/DSGVO Impressum DL-InfoV

(C) 2020 Herrmann & Mey Rechtsanwälte